4.2. Der Beschwerdeführer führt aus, das Löschwasser sei bis ins Erdgeschoss hinunter gelaufen. Die Wände bis zum zweiten Obergeschoss seien aber nicht beschädigt gewesen (Replik S. 4). Erst als der Verputz teilweise entfernt worden sei, habe sich gezeigt, dass die Wände, speziell die Balkenlagen, feucht waren und sich auf den Holzteilen Schimmel gebildet hatte (Replik S. 6).