3.3. Der Beschwerdeführer verlangt den Ersatz der Mehrkosten, die als Folge von Feuchtigkeit in den Wänden und zur Erlangung des Erdbebenzertifikats entstanden sind. Nach einer vorläufigen groben Kostenschätzung geht es um Fr. 338'000.00 (Beschwerde S. 11). Der Beschwerdeführer ist sich aber bewusst, dass im Falle einer Gutheissung der Beschwerde nicht die ganzen Mehrkosten entschädigt werden und verlangt ausdrücklich eine Schätzung durch die AGV (Beschwerde S. 12; Protokoll S. 8).