3.2. In der Abschätzung vom 20. Dezember 2011 wurde der Schaden, inklusive Kosten für das Aufräumen und die vom Schätzer angeordneten Massnahmen auf Fr. 957'555.00 festgesetzt. Davon macht der eigentliche Gebäudeschaden Fr. 797'738.00 aus (Zeitwert Fr. 583'349.00, Neuwert Fr. 215'389.00). Das entspricht einem Schaden von 65.9 % gemessen am Versicherungswert (VA 33). -7-