F. Das SKE führte am 5. November 2014 eine Augenscheinsverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1) und fällte nach anschliessender Beratung den folgenden Entscheid. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Einspracheentscheide der AGV können innert 30 Tagen nach Zustellung beim Spezialverwaltungsgericht angefochten werden (§ 51 Abs. 1 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung [Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG; SAR 673.100] vom 19. September 2006). Das Verfahren richtet sich nach den für das Verwaltungsgericht geltenden Vorschriften (§ 51 Abs. 2 GebVG).