B. Bei Aufnahme der Wiederaufbauarbeiten zeigte sich, dass die Wand zur Nachbarliegenschaft, insbesondere im nicht brandgeschädigten Teil (Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss), feucht war und sich Schimmel gebildet hatte. In der Folge mussten Tragmauern abgebrochen werden, was einerseits aufwändige Sicherungsmassnahmen notwendig machte und andererseits die Statik der Balkenlage beeinträchtigte. Es mussten neue Decken eingezogen werden (Beschwerde S. 4). Für diese Arbeiten wurde eine zweite Baubewilligung eingeholt. Die Gemeinde Q. verlangte bei dieser Gelegenheit ein Erdbebenzertifikat, was zusätzliche Sicherungsmassnahmen nach sich zog (vertikaler Strahlenkranz) (Beschwerde S. 4).