änderung stellen kann. Die Antwort darauf ist durch Gesetzesauslegung zu ermitteln. 4.5. (…) Die klassischen Auslegungsmethoden führen zu keiner eindeutigen Antwort auf die Legitimationsfrage. 4.6. Rein sachlogisch ist eine Ausnahmebewilligung einzuholen, bevor die Ausnahme in Anspruch genommen wird. Ein Fristerstreckungsgesuch ist vor Ablauf der Frist zu stellen, das Nutzungsänderungsgesuch vor dem Bau eines anders genutzten Gebäudes, das Standortverschiebungsgesuch vor dem Aufbau an einem anderen Ort. In den beiden letzten Fällen ist dieses Gesuch zudem vor einer allfälligen Veräusserung der "Trägerparzelle" zu stellen.