Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nicht nach der Höhe des jüngsten Schadenereignisses, sondern nach der Höhe aller Schadenereignisse innerhalb der Fünfjahres-Periode. Die Schadenhöhe beeinflusst zwar die Höhe des Selbstbehalts, der Betroffene ist aber weniger dem Zufall ausgeliefert, als wenn ein Einzelereignis massgebend wäre. Die Ausrichtung des Selbstbehalts an der allgemeinen durchschnittlichen Schadenquote scheint ebenfalls sachgerecht.