2.3.5. Die Kündigung wurde zwar anlässlich des letzten Schadenfalls am Gebäude Nr. aaa ausgesprochen. Dem Entscheid liegt aber der über mehrere Jahre ungünstige Schadenverlauf des Gebäudes zugrunde (hohe Schadenfrequenz und hohe Schadenbelastung), wie sich aus dem Schreiben vom 25. Februar 2011 und der Kündigung vom 9. März 2012 ergibt. Der Beschwerdeführer hatte die Möglichkeit, fällige Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Verzichtet er darauf, scheint es nicht unbillig, wenn ihm die Versicherung den Schutz entzieht.