1.2.7.2. Die Begehren betreffend die Vertragsofferte wurden vorliegend im Beschwerdeverfahren geltend gemacht. Es stellt sich die Frage, ob die Eingabe dennoch als Klage an die Hand genommen werden kann. In der Sache ist das Spezialverwaltungsgericht - wie schon ausgeführt (Erw. 1.2.4.) - zuständig. Voraussetzung für das Klageverfahren wäre die vorangehende Durchführung eines Vorverfahrens (§ 61 VRPG), in welchem die Parteien ihre Standpunkte darlegen. Die Anforderungen daran sind aber gering. Der schriftliche Meinungsaustausch unter den Parteien vor Erhebung der "Beschwerde" genügt ohne weiteres.