H. Mit Schreiben vom 29. Juni 2012 teilte Rechtsanwalt Ralph van den Bergh, Wettingen, dem Gericht mit, dass er den Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren vertrete. Gleichzeitig ersuchte er um Fristerstreckung für die Eingabe der Replik sowie um Einsichtnahme in die Akten. Die entsprechende Vollmacht reichte er dem Gericht am 2. Juli 2012 ein. I. Am 10. September 2012 replizierte der Vertreter des Beschwerdeführers. Er hielt an den Anträgen des Beschwerdeführers fest. Die AGV duplizierte am 27. September 2012. Der Vertreter des Beschwerdeführers verzichtete implizite auf die Eingabe einer weiteren Rechtsschrift. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen.