A. A. ist unter anderem Eigentümer der Liegenschaft X-Strasse B (Gebäude Nr. aaa) in Q. (Mehrfamilienhaus). Diese ist bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) gegen Gebäudewasserschäden versichert. Am 5. August 2011 ereignete sich im Innern des Gebäudes ein Wasserschaden infolge einer undichten Leitung, welcher der Versicherung am 9. August 2011 gemeldet wurde. Die Reparaturkosten beliefen sich auf Fr. 7'062.90 (Vorakten 1 und 9). B. Die AGV kündigte die Versicherung mit Einschreiben vom 9. März 2012. Sie bot A. gleichzeitig an, per 1. April 2012 einen neuen Vertrag abzuschliessen, der einen Selbstbehalt von Fr. 10'000.-- pro Schadenfall vorsah (Vorakten 14 ff.).