I. Die Schätzungskommission hat den Fall am 25. Mai 2011 beraten und entschieden, nachdem die Parteien auf entsprechende Anfrage des Gerichts auf eine Teilnahme an der Verhandlung verzichtet hatten (Schreiben des Vertreters des Beschwerdeführers vom 31. März 2011 und der AGV vom 1. April 2011). -6- Das Gericht zieht in Erwägung: