C.2. Die AGV nahm das Schreiben vom 11. Dezember 2008 als Gesuch um Standortverschiebung für den Wiederaufbau entgegen. Sie forderte den Vertreter des A. auf, das Gesuch zu begründen und Belege einzureichen. Sodann ersuchte sie um Erklärung des Begriffs "Mieterbau" (Schreiben der AGV vom 16. Dezember 2008 [VA 9 f.]). -3-