Das Gericht entnimmt den Akten: A. Am 9. November 2006 wurde das Clubhaus des A., das Gebäude Nr. aaa in Q., durch einen Brand beschädigt. Die Schadenschätzung der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) beläuft sich auf Fr. 276'443.– (Vorakten [VA] 4). Der Gebäudeschaden allein beträgt Fr. 239'975.–. Das Gebäude war zu einem Neuwert von Fr. 553'000.– versichert, der Zeitwert lag bei Fr. 497'700.– (Differenz: Fr. 55'300.–). Der Gebäudeschaden macht 43.4 % des Gebäudeneuwerts aus.