struktionsmangel und Schaden ist daher zu bejahen; der Schaden ist keine direkte Folge des Sturms (§ 3 lit. c aGebVG). 3.4.6. 3.4.6.1. - 3.4.7.4. [Untersuchung der Sturmstärke bzw. der Möglichkeit, ob die aufgetretenen Windkräfte auch eine normkonforme Konstruktion geschädigt hätte.] 3.4.7.5. Die wiedergegebenen Expertenaussagen geben einerseits bloss Windgeschwindigkeiten an, die unter der "sinnbildlichen Normwindgeschwindigkeit" von 133 km/h bzw. der "Bemessungswindgeschwindigkeit" vom 169 km/h liegen, welche das Dach schadenfrei hätte überstehen müssen (...), andererseits sind sie ausnahmslos vage ("es kann nicht ausgeschlossen werden").