Ein sachgerecht befestigtes Dach wäre nicht am Stück abgehoben worden. Es hätten sich allenfalls einzelne Teile der Eindeckung gelöst, wie in zahlreichen anderen Schadenfällen in R. am selben Datum (…). Die ungenügende Befestigung war geeignet, den Erfolgseintritt herbeizuführen. Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Kon- 382 Schätzungskommission nach Baugesetz 2008