Das ist im nächsten Schritt zu prüfen. 3.4.5. Rechtserheblich, adäquat kausal ist eine Ursache, wenn sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Erfolg zu bewirken, der Eintritt des Erfolgs durch die fragliche Ursache also als begünstigt erscheint (Bundesgerichtsentscheid 1C.61/2004 Erw. 5.4; BGE 123 III 112; Widmer, a.a.O., S. 46). Die Kausalität zwischen ungenügender Verankerung des Daches und Schaden ist aufgrund des Schadenbildes offensichtlich. Ein sachgerecht befestigtes Dach wäre nicht am Stück abgehoben worden.