Gemäss dem Gutachten C._____ GmbH wird ein Teil des Hangsickerwassers mittels unterirdisch verlaufender Leitungen abgeleitet. Diese Ableitung erfolgt über einen Kanal, welcher seitlich entlang der Liegenschaft der Beschwerdeführenden verläuft. Da der offene Kanal nur nach intensiven Niederschlägen wenig Wasser führt, ist es möglich, dass das Drainagesystem nur noch über eine ungenügend hohe Entwässerungswirkung verfügt (Erw. 6.4.2.3.).