11.3.3. Für den Ausschluss der Versicherungsdeckung müsste folglich der menschliche Eingriff, d.h. die künstlich vorgenommene Bodenveränderung, Ursache für den eingetretenen Schaden sein. 11.4. 11.4.1. Das Gutachten C._____ GmbH hält als mögliche Ursachen für die Rutschung insbesondere fest, dass im Zuge des Baus des Mehrfamilienhauses oberhalb des fraglichen Grundstückes die Hangsickerverhältnisse verändert wurden. Unbestritten ist sodann wie erwähnt, dass das Gebiet oberhalb der Parzelle durch ein unterirdisches Drainagesystem entwässert wird (Protokoll, S. 6 und 9).