Auch daraus ergibt sich, dass nicht jedes alltägliche Naturereignis versichert sein soll. Die Ereignisse müssen von einer gewissen Heftigkeit sein und mit plötzlicher Macht hereinbrechen, sodass es den betroffenen Grundeigentümern verunmöglicht wird, Vorkehrungen zu treffen. Dies ergibt sich auch aus den Materialien: Wie bereits erwähnt sind weder als Erdrutsch noch als Erdfall Schäden versichert, die durch Bodensenkungen oder -setzungen entstehen. Obwohl diese ebenfalls auf natürliche unterirdische Hohlräume zurückgehen können, stellen sich derartige Senkungen jedoch allmählich ein, weshalb die plötzliche Einwirkung fehlt (Erw. 6.3.; Botschaft, S. 21).