- Die Fotodokumentation vom 4. März 2024 (Beilage 9 zur Beschwerde) zeigt die Auswirkungen der Rutschung beim hangseitigen Nachbarsgrundstück. Ein Teil der mit Steinen ausgelegten Terrassenfläche ist deutlich sichtbar abgerutscht. - Auf den Fotos vom 19. bis 21. März 2024 (Beilagen 10-2 zur Beschwerde) ist schliesslich erkennbar, dass die Rutschmasse sich so weit über die Mauer geschoben hat, dass die Kante abgerissen ist. Die Wand hat sich zudem so weit geneigt, dass sie abgestützt werden musste. Es sind deutliche Risse im Boden erkennbar. -