6.4. 6.4.1. Die Parteien stützen sich vorliegend einerseits auf das Gutachten C._____ GmbH, anderseits auf zwei umfassende Fotodokumentationen der Beschwerdeführenden und des Schadenexperten der Beschwerdegegnerin. 6.4.2. 6.4.2.1. Das Gutachten C._____ GmbH führt aus, beginnend mit den längeren und teils intensiven Niederschlägen im November 2023, kam ein Teilstück des Hanges oberhalb des Gebäudes der Beschwerdeführenden ins Rutschen. Zunächst waren die Bewegungen des instabilen Hangbereichs langsam. Anfangs 2024 verschärfte sich die Situation; infolge weiterer Niederschläge nahmen die Hangbewegungen zu (Gutachten C._____ GmbH, S. 1). - 18 -