6.2.2. Unter einem Erdfall versteht man einen plötzlichen Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen, in dessen Folge darüberliegende Gebäude beschädigt oder zerstört werden können. Derartige Hohlräume können beispielsweise auf das Auslaugen einer Gipssole durch den Grundwasserstrom zurückgehen (DIETER GERSPACH in: GebV-Kommentar, Kap. 2, N 132).