Aus den Ausführungen zu den Gesetzgebungen in anderen Kantonen könne nichts abgeleitet werden; der Kanton Aargau sei nicht an die Gesetzgebung anderer Kantone gebunden. Der Kanton Graubünden sehe seit 2019 eine teilweise Versicherungsdeckung für Schäden infolge einer permanenten Rutschung vor. Dies jedoch nur unter diversen Voraussetzungen. Aus dem erläuternden Bericht der Teilrevision gehe hervor, dass Erdrutsche mit elementarer Gewalt und in einem Zuge erfolgten, permanente Rutschungen dagegen über einen längeren Zeitraum andauern würden.