5.2. Die Beschwerdegegnerin bringt vor, es werde nicht bestritten, dass es im November und Dezember 2023 zu grösseren Regenfällen gekommen sei. Weiter sei unbestritten, dass der Hang hinter dem Gebäude der Beschwerdeführenden instabil geworden sei. Dadurch habe immer mehr Hangmasse gegen die Holzwand hinter dem Gebäude und gegen das Gebäude selbst gedrückt. Das Schadensbild habe sich seit Dezember 2023 kontinuierlich verschlimmert (Vernehmlassung, Rz. 1).