Der Erdrutsch und damit auch die dadurch entstanden Schäden seien in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den starken Regenfällen aufgetreten. Dies sei geradezu typisch für das Vorliegen einer spontanen Rutschung, nicht aber für eine permanente Rutschung. Es handle sich somit nicht um Hangkriechen und auch nicht um eine permanente Rutschung (Beschwerde, Rz. 17; Replik, Rz. 5).