zwar eher zu kleineren Absenkungen gekommen, diese hätten sich aber im weiteren Verlauf massiv und rapide vergrössert. Zuletzt habe die Absenkung an der Abrisskannte rund 2 m betragen. Dass es nicht bereits zu Beginn der Hangbewegung zu grösseren Absenkungen gekommen sei, sei im Wesentlichen auf die Holzwand auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden zurückzuführen. Diese habe wohl zu Beginn noch Schlimmeres zu verhindern vermocht, habe den Massen aber irgendwann nicht mehr Stand halten können.