Bei der streitgegenständlichen Hangbewegung handle es sich nicht um ein Hangkriechen und darüber hinaus auch nicht um eine permanente Rutschung. Die Nachbarn der Beschwerdeführenden, welche ihr Haus vor mehr als 30 Jahren gebaut hätten, hätten mitgeteilt, dass es noch nie zu Hangbewegungen gekommen sei. Auch für die Zeit davor sei nicht bekannt, dass es je zu Hangbewegungen gekommen ist. Zu Beginn sei es - 13 -