Die Beschwerdeführenden seien mit den Nachbarn übereingekommen, die Kosten hälftig zu teilen. Sie würden sich eine Neubezifferung der Forderung vorbehalten, falls diese Kostenteilung nicht aufrechterhalten werden könnte. Vorläufig machen sie Fr. 56'169.50 für die Hangsicherung geltend. - Kosten für die Planung der Hangsicherung: Das Gesagte gilt ebenfalls für die Hangsicherung. Vorläufig machen die Beschwerdeführenden Fr. 3'243.00 für die Planung der Hangsicherung geltend. - Kosten für die Expertise: Fr. 477.20. - Kosten für die Instandstellung des Rasens: Kosten geschätzt (ohne Rechnung) auf rund Fr. 4'000.00.