1. Es seien der angefochtene Einspracheentscheid vom 1. Juli 2024 und die Verfügung vom 20. März 2024 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die geschuldeten Versicherungsleistungen aus dem Schadensereignis vom 12. Dezember 2023 inkl. Nebenleistungen im Umfang von vorläufig CHF 66'823.55 zu erbringen (Neubezifferung vorbehalten). 2. Eventualiter seien der angefochtene Einspracheentscheid vom 1. Juli 2024 und die Verfügung vom 20. März 2024 aufzuheben und es sei die Angelegenheit zur neuerlichen Abklärung des Sachverhaltes und zur neuerlichen Entscheidung an die Beschwerdegegnerin zu-