2024 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (fortan SKE) erheben und stellten folgende Rechtsbegehren: « 1. Es seien der angefochtene Einspracheentscheid vom 1. Juli 2024 und die Verfügung vom 20. März 2024 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die geschuldeten Versicherungsleistungen aus dem Schadensereignis vom 12. Dezember 2023 inkl. Nebenleistungen im Umfang von vorläufig CHF 66'823.55 zu erbringen (Neubezifferung vorbehalten).