C. C.1. Gegen den abschlägigen Einspracheentscheid liessen A._____ und B._____ (fortan Beschwerdeführende) mit Eingabe vom 5. September 2024 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (fortan SKE) erheben und stellten folgende Rechtsbegehren: «