2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 960.00 sind von den Beschwerdeführenden zu bezahlen. Der Kostenvorschuss von Fr. 500.00 wird den Beschwerdeführenden angerechnet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 16 - Zustellung - Beschwerdeführende (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde