6.5. 6.5.1. Für die Beurteilung, ob der Schaden an den Eternit-Schieferplatten sowie der daraus resultierende Folgeschaden durch Hagel verursacht worden sind, stehen nur noch Fotos zur Verfügung, da die Eternit-Schieferplatten bereits vor der Meldung des Schadens an die AGV ausgetauscht und entsorgt worden sind. Auch die Meldung des Folgeschadens am 1. November 2023 erfolgte erst, nachdem die Arbeiten im Badezimmer bereits ausgeführt waren. Zum Zeitpunkt der Begutachtung durch die Schadenexpertin der AGV am 20. November 2023 waren die Schäden nicht mehr erkennbar.