6.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ursache für die Beschädigung der Eternit-Schieferplatten und somit auch die Ursache für die Feuchtigkeitsschäden im Badezimmer unklar ist. Insbesondere ist unsicher, ob die Schäden an den Eternit-Schieferplatten durch Hagel und somit durch ein Elementarereignis entstanden sind, was Voraussetzung für eine Schadensübernahme durch die AGV wäre. Aufgrund aller Umstände erscheint es dem Gericht und insbesondere dessen Fachrichtern zwar als wahrscheinlich bzw. möglich, dass die Schäden im Badezimmer auf ein Hagelereignis zurückzuführen sind (vgl. aber dazu Erw. 6.5 ff.).