Der Beschwerdeführer 1 gab anlässlich der Verhandlung vom 26. November 2025 zu Protokoll, dass das Gebäude 1992/1993 erbaut wurde und dass bis zum Austausch der Eternit-Schieferplatten im Jahr 2022 nach seinem Kenntnisstand seit der Erstellung des Gebäudes keine Sanierungen am Dach vorgenommen worden seien (Protokoll, S. 10). Es ist daher ebenfalls im Bereich des Möglichen, dass das Dach aufgrund seines Alters - 13 - undicht geworden sein könnte. Nach Ansicht der Fachrichter könnte auch ein undichter Anschluss des Dachfensters zum Eindringen von Feuchtigkeit in das Badezimmer geführt haben.