6. 6.1. Die Beschwerdeführenden vertreten die Auffassung, dass das Hagelereignis vom 22. Juni 2022 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Beschädigung der Eternit-Schieferplatten und somit auch den Folgeschaden verursacht habe. Die beiden Dachfenster auf der Nordseite des Gebäudes wurden im Oktober und November 2023 ausgetauscht und wiesen gemäss Bestätigungsschreiben der E._____ AG vom 18. Dezember 2023 (act. 70) am Aluminiumrahmen Hageleinschläge auf.