Dem Versicherten sollte nur das Risiko versteckter Konstrukti- ons- und Unterhaltsmängel abgenommen werden (Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau vom 16. März 2011, S. 18 und 34). Der Regierungsrat ging davon aus, dass die Revision zu vermehrten Präventionsbemühungen seitens der Versicherten führen werde (Botschaft S. 35). -9-