Das Ausmass des Schadens im Dachboden bei Feststellung des Schadens im November 2022 sei ein Beweis dafür, dass die Dachplatten mehrere Monate vor der Schadenfeststellung, also während des Hagelzugs vom 22. Juni 2022, beschädigt worden seien. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass der Schaden durch die Montage der PV-Anlage entstanden sei. -8- Entgegen der Behauptung der Beschwerdegegnerin seien durchaus bereits Teile der zerbrochenen Platten einige Zentimeter heruntergerutscht. Diese seien aber aufgrund der rauen Oberfläche trotz Schwerkraft und Witterungseinflüssen nicht ganz vom Dach gefallen.