Aus der Schadenmeldung vom 3. November 2022 und den Aufnahmen gehe klar hervor, dass bereits anfangs November 2022 im Dachboden ein grosser Wasserschaden inklusive Schimmelbildung infolge der beschädigten Dachplatten vorgelegen habe. Angesichts des Ausmasses des Folgeschadens sei es nicht plausibel, dass die Dachplatten erst im Oktober 2022 anlässlich der Montage der PV-Anlage beschädigt worden seien. Das Ausmass des Schadens im Dachboden bei Feststellung des Schadens im November 2022 sei ein Beweis dafür, dass die Dachplatten mehrere Monate vor der Schadenfeststellung, also während des Hagelzugs vom 22. Juni 2022, beschädigt worden seien.