Allenfalls hätte die Schadenursache im Rahmen einer Begutachtung der defekten Eternitplatten festgestellt werden können. Die Beschwerdeführenden hätten diese jedoch bereits vor Meldung des Schadens im Oktober 2022 austauschen und entsorgen lassen. Die Schadenursache könne daher nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. Weiter habe der von den Beschwerdeführenden beauftragte Dachdecker zwar bestätigt, dass durch die defekten Eternitplatten Wasser ins Dach eingetreten sei. Er habe jedoch keine Ausführungen dazu gemacht, wie die Platten beschädigt worden seien.