Auch ist unbestritten, dass die Region R._____ am 22. Juni 2022 von einem Hagelzug betroffen war und dass dieser die Beschädigungen am Dachfensterrolladen und am Doppelstegplattendach verursacht hat. Dementsprechend hat die Schadenabteilung der AGV den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 29. November 2023 eine Kostengutsprache für die Schäden am Dachfensterrolladen und am Doppelstegplattendach erteilt.