Schliesslich belege auch das Foto der zerbrochenen Dachplatte (Beschwerde-Beilage 7) eine Übereinstimmung des Schadenbilds mit dem eines Hagelschadens. Das Bestehen eines adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen dem Hagelzug vom 22. Juni 2022 und sämtlichen Schäden sei als überwiegend wahrscheinlich zu erachten, da für andere Sachverhaltsversionen kein ernst zu nehmender Raum bestehe.