B.2. Dagegen liessen A._____ und B._____ am 9. Februar 2024 Einsprache erheben und die Übernahme des Schadens beantragen. B.3. Mit Entscheid vom 1. Juli 2024 wies die AGV die Einsprache ab. C. Den negativen Einspracheentscheid liessen A._____ und B._____ (nachfolgend: Beschwerdeführende) mit Eingabe vom 30. August 2024 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), anfechten. Sie liessen folgende Anträge stellen: -3- "1. Der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 1. Juli 2024 sei aufzuheben.