A.3. Am 1. November 2023 reichten A._____ und B._____ der AGV eine Rechnung der C._____ AG vom 30. Oktober 2023 in Höhe von Fr. 11'000.00 ein und ersuchten um Ersatz der Kosten für die Beseitigung der durch Schimmel im Badezimmer verursachten Schäden. Am 20. November wurde die Liegenschaft durch eine Schadenexpertin der AGV von aussen begutachtet. Mit Schreiben vom 29. November 2023 lehnte die AGV eine Schadenübernahme teilweise ab. Daraufhin teilten A._____ und B._____ der AGV mit E-Mail vom 6. Dezember 2023 mit, dass sie mit der Teilablehnung nicht einverstanden seien. B.1. Am 10. Januar 2024 erliess die AGV eine anfechtbare Verfügung und hielt an der Teilablehnung fest.