Schätzungsreglement inhaltlich bestimmt ist, besteht keine besondere Aufklärungs- und Informationspflicht der AGV. Die Beschwerdeführenden durften daher nicht in guten Treuen davon ausgehen, dass Schäden an Stützkonstruktionen ebenfalls von der Umgebungsversicherung gedeckt sind, sofern diese nicht explizit aus dem Versicherungsumfang ausgeschlossen worden sind. - 12 -