Die Aufklärungs- und Informationspflicht ist vor allem von der Komplexität des Versicherungsproduktes abhängig. Ist dieses einzig und allein durch das Gesetz inhaltlich bestimmt, sind die Anforderungen an die Aufklärung und Beratung des Versicherten stark herabgesetzt (KommGeV, S. 181, N 5).