Die Spezialfundation hätte somit explizit in die freiwillige Zusatzversicherung miteingeschlossen werden müssen. Vorliegend wurde die Spezialfundation aber weder in der Versicherungspolice noch im Schätzungsprotokoll vom 22. Juni 2006 erwähnt. Dort sind lediglich Gehwege als versicherte Objekte aufgeführt. Die einzelnen versicherten Elemente sind zwar nicht mit Wertangabe aufgeführt. Die im Gebäudeversicherungswert enthaltene bauliche Umgebung wurde aber damals mit einem Neuwert von total Fr. 95'000.00 geschätzt. Nach Meinung der Fachrichter hätte beim Einschluss einer solchen Spezialfundation der Gesamtversicherungswert der baulichen Umgebung deutlich höher ausfallen müssen.