4.2. Die Versicherungspolice Nr. bbb vom 14. November 2020 enthält eine freiwillige Zusatzversicherung von Umgebungsarbeiten mit einem Gesamtversicherungswert von Fr. 105'900.00. Als im Gebäudeversicherungswert enthaltene (versicherte) Einrichtungen werden im Anhang zur Police vom 14. November 2020 "Einfriedung, Sockelmauern, Stellplatten, Gehwege, Treppen, Einfahrt, Bassin, Werkleitungen" aufgeführt. 4.3. Der Gehweg wird vorliegend explizit von der freiwilligen Zusatzversicherung umfasst. Dies wird auch von der Beschwerdegegnerin anerkannt (vgl. Kostengutsprache vom 17. November 2021, Protokoll, S. 7). Fraglich ist jedoch, ob der Gehwegabschluss ebenfalls davon erfasst wird.