den betreffenden Gehweg hätte dies im Schätzungsprotokoll aufgeführt -7- werden müssen. Der Versicherungswert für die bauliche Umgebung hätte in diesem Fall entsprechend höher ausfallen müssen. Daraus könne geschlossen werden, dass im Versicherungswert lediglich die Kosten für die Erstellung eines Gehwegs mit Schrittplatten auf flachem Terrain enthalten seien. Auf flachem Terrain seien weder ein Abschluss noch eine Stützkonstruktion erforderlich, sondern lediglich die in der Offerte der C. AG vom 6. November 2021 aufgeführten Arbeiten.